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Es kann losgehen?


Lese hier, was du im Vorfeld deines Führerscheins alles beachten musst – von der Wahl der richtigen Fahrschule, der Anmeldung mitsamt der nötigen Bescheinigungen, den Kosten und Lernunterlagen… viel Spaß!






Die Fahrerlaubnisklassen


A, B oder C? Gute Frage! Hier erfährst du, was hinter den Führerschein-Abkürzungen steckt.

Führerschein Klasse A


gültig für
Krafträder mit und ohne Beiwagen mit über 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von mehr als 45 km/h. Zunächst beschränkt auf maximal 25 kW (34 PS). Das Leistungsgewicht beträgt maximal 0,16 kW/kg.

Alter: ab 18 Jahren

Sonstige Regelungen: Nach zwei Jahren prüfungs- und antragsfreie Aufhebung der Beschränkung. Direkteinstieg in unbegrenzte Klasse A ab 25 Jahren.

Einschluss:
Klassen A1 und M
Führerschein Klasse A1


gültig für
Leichtkrafträder mit über 50 ccm bis maximal 125 ccm. Bei Fahrern unter 18 Jahren beträgt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) 80km/h.

Alter: ab 16 Jahren

Sonstige Regelungen: Einschluss Klasse M
Führerschein Klasse M, Mofa


gültig für
zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds/Mokicks) und Fahrräder mit Hilfsmotor mit unter 50 ccm und mit maximal 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH).

Alter:
ab 16 Jahren

Sonstige Regelungen:
kein Einschluss anderer Klassen
Führerschein Klasse B


gültig für
alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben. Die Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und dem Anhänger darf maximal 3.500 kg zG wiegen, wobei das zG des Anhängers maximal der Leermasse des ziehenden Fahrzeugs entsprechen darf.

Alter:
ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren

Sonstige Regelungen:
Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen; Einschluss der Klassen L, M und S

Führerschein Klasse BE


gültig für
die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit über 750 kg und Kombination, die nicht unter Klasse B fällt.

Alter
: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren

Vorbesitz:
Klasse B

Sonstige Regelungen:
Bei LKW mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast maximal dem 1,5 fachen des zG des ziehenden Fahrzeugs entsprechen.
Führerschein Klasse C


gültig fü
r Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zG und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Der Anhänger darf maximal 750 kg zG haben.

Alter:
18 Jahre

Vorbesitz:
Klasse B

Sonstige Regelungen:
Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig. Einschluss C1
Führerschein Klasse C1


gültig für
Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zG, maximal 7.500 kg zG und höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz Der Anhänger darf maximal 750 kg zG haben.

Alter:
18 Jahre

Vorbesitz:
Klasse B

Sonstige Regelungen:
Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.
Führerschein Klasse C1E


gültig für
die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zG. Das zG der Kombination darf maximal 12.000 kg betragen. Das  zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeuges entsprechen.

Alter:
18 Jahre

Vorbesitz:
Klasse C1

Sonstige Regelungen:
Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.

Einschluss
: BE sowie D1E, sofern Vorbesitz Klasse D1
Führerschein Klasse CE


gültig für
die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit über 750 kg zG (Lastzüge u. Sattelkraftfahrzeuge)

Alter:
18 Jahre

Vorbesitz:
Klasse C

Sonstige Regelungen:
Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.

Einschluss:
BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Führerschein Klasse D


gültig für
Omnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG.

Alter:
21 Jahre

Vorbesitz:
Klasse B

Sonstige Regelungen:
Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.

Einschluss:
Klasse D1
Führerschein Klasse DE


gültig für
die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zG.

Alter:
21 Jahre

Vorbesitz:
Klasse D

Sonstige Regelungen:
Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.

Einschluss:
Klasse BE, D1E sowie C1E sofern Vorbesitz C1
Führerschein Klasse D1


gültig für
Omnibusse mit maximal 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz und mit einemAnhänger mit maximal 750 kg zG.

Alter:
21 Jahre

Vorbesitz:
Klasse B

Sonstige Regelungen:
Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.
Führerschein Klasse D1E


gültig für
die Kombination aus D1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zG. Das zG der Kombination darf maximal 12.000 kg betragen. Das zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeuges entsprechen.

Alter:
21 Jahre

Vorbesitz:
Klasse D1

Sonstige Regelungen:
Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.

Einschluss:
BE sowie C1E sofern Vorbesitz C1
Führerschein Klasse S


gültig für
drerädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit maximal 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH). Bei Fremdzündungsmotoren sind maximal 50 ccm erlaubt. Die maximale Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren beträgt 4 kW. Bei Elektromotoren beträgt die maximale Nenndauerleistung 4 kW (bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen ist die Leermasse auf 350 kg begrenzt, ohne Masse der Batterien im Fall von Elektrofahrzeugen).

Alter:
ab 16 Jahren

Sonstige Regelungen:
kein Einschluss anderer Klassen
Führerschein Klasse T


gültig für
land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit maximal 60 km/h bbh. Wenn der Fahrer unter 18 Jahren ist beträgt das bbH maximal 40 km/h. Bei land- und forstwirtschaftlich genutzten selbstfahrenden Arbeitsmaschinen gilt ein bbh von maximal 40 km/h.

Alter:
16 Jahre

Sonstige Regelungen:
Einschluss L, M und S
Führerschein Klasse L


gültig für
land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit maximal 32 km/h bbH. Mit Anhängern ist höchstens 25 km/h erlaubt. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge (auch mit Anhänger) dürfen eine bbH von höchstens 25 km/h haben.

Alter:
16 Jahre

Sonstige Regelungen:
keine


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Bescheinigungen


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Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Du möchtest deinen Führerschein in den Klassen A, A1, B, BE, L, M, S oder T erwerben? Dann brauchst du eine Teilnahmebescheinigung von einem Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen.
Bei Erweiterungen auf die Fahrerlaubnisklasse C, D oder eine der Unterklassen reicht diese Teilnahmebescheinigung nicht aus, sondern du musst einen Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe vorlegen.

Wann und wo solche Kurse stattfinden, kannst du bei deinem Fahrlehrer oder im Internet erfahren - beispielsweise auf den Seiten des Deutschen Roten Kreuz oder Malteser. Auf der Seite des Deutschen Roten Kreuz kannst du die wichtigsten Maßnahmen auch noch einmal nachlesen.
 

Sehtest
Den Sehtest kannst du beim Optiker, beim TÜV oder bei der DEKRA machen. Manchmal werden Sehtests auch bei Lehrgängen über lebensrettende Sofortmaßnahmen angeboten.
Der bestandene Sehtest hat eine Gültigkeit von 2 Jahren. In Zweifelsfällen kann es auch erforderlich sein, dass du ein augenfachärztliches Gutachten vorlegen musst. So ein Gutachten brauchst du übrigens auch, wenn du den Führerschein der Klasse C, D oder einer der Unterklassen machen möchtest.

Achtung: Wenn du bereits einen Führerschein besitzt und auf die Fahrerlaubnis-Klassen A1, A, B, BE, L, M, S oder T erweitern möchtest, benötigst du keinen neuen Sehtest. Voraussetzung dafür ist aber, dass die früher vorgelegte Bescheinigung oder das augenärztliche Gutachten bzw. Zeugnis nicht älter als 2 Jahre ist.


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Führerscheinkosten und -finanzierung


"Ohne Moos nix los!" Das gilt leider auch für deinen Führerschein. Damit du ungefähr weißt, wie viel auf dich zukommt, hier eine Rechengrundlage:


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