Besonderheiten Klasse C/D
Wer Lkw oder Busse steuern will, hat natürlich eine noch größere Verantwortung als ein "normaler" Autofahrer. Deshalb gelten hier besonders strenge Vorschriften über die Eignung und den Erwerb des Führerscheins dieser Klassen.
Für die Klasse C ist neben den bisher genannten Voraussetzungen eine ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung erforderlich.
Bewerber der Fahrerlaubnis-Klasse D benötigen eine ärztliche Bescheinigung sowie eine zusätzliche Untersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten § 11 FeV). Eine Alternative hierzu kann auch ein medizinisch-psychologisches Gutachten sein.
Für die Klassen C und D und deren Unterklassen ist zusätzlich ein Zeugnis des Augenarztes erforderlich.
