Fahrzeugpapiere
Mitzuführende Papiere

Was dokumentiert die Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief) ?
Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist eine Besitzurkunde und wird für alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge ausgestellt.
Sie enthält
- Fahrzeugdaten
- Angaben über Besitzer und Vorbesitzer
- Eintragungen über Stilllegungen und Wiederzulassungen
- Eintragungen über technische Veränderungen am Fahrzeug
Die Zulassungsbescheinigung Teil II sicher aufbewahren und nicht im Fahrzeug liegen lassen!
Was dokumentiert die Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein) ?
Wenn ein Fahrzeug an- oder umgemeldet wird, stellt die zuständige Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung Teil I aus. Sie dient als Nachweis, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen wurde.
Sie enthält
• Angaben zum Halter
• Fahrzeugdaten
• Termin der nächsten Hauptuntersuchung
• Eintragungen über technische Veränderungen am Fahrzeug
Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss beim Fahren immer mitgenommen und darf im abgestellten Fahrzeug nicht liegen gelassen werden! Denk daran, wenn du ein fremdes Fahrzeug fahren willst, musst du dir vor der Fahrt von dem Halter die Zulassungsbescheinigung Teil I geben lassen. Wenn du dein Fahrzeug abmeldest oder es nicht mehr versichert ist, musst du die Zulassungsbescheinigungen der Zulassungsstelle vorlegen. Fahren darfst du das Fahrzeug dann natürlich nicht mehr!
Wer bekommt eine Betriebserlaubnis?
Für zulassungsfreie Kfz und Anhänger wird eine Betriebserlaubnis ausgestellt. Sie dokumentiert, dass das Fahrzeug den technischen Vorschriften entspricht.
Sie enthält
• Fahrzeugdaten
• Angaben zum Halter
• Eintragungspflichtige technische Veränderungen
Auch die Betriebserlaubnis muss beim Fahren mitgenommen werden und darf nicht beim Fahrzeug zurückgelassen werden.
Versicherungsnachweis
Der Versicherungsnachweis bestätigt bei zulassungsfreien Fahrzeugen wie Mofa und Kleinkrafträdern, dass sie versichert sind. Den Versicherungsnachweis musst du ebenfalls beim Fahren mitnehmen und darfst ihn nicht beim abgestellten Fahrzeug zurücklassen.
Nachweis über die Abgasuntersuchung
Bei Fahrzeugen, die zur Abgasuntersuchung müssen, muss die Bescheinigung über die letzte durchgeführte Untersuchung stets beim Fahren mitgenommen werden.
