Haftpflicht / Verschuldenshaftung

Jeder Fahrzeughalter oder -führer muss für alle Schäden (in voller Höhe!) haften, die er anderen vorsätzlich oder fahrlässig zufügt. Ein Fahrer hat immer dann fahrlässig gehandelt, wenn er die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat. In diesen Fällen spricht man von Verschuldenshaftung. Weil diese Schäden speziell im Straßenverkehr große Summen nach sich ziehen können, muss man eine Haftpflichtversicherung abschließen. Die Schäden, die dabei entstehen, werden unterschieden in Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden