Haftpflichtversicherung

Für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, um im Schadensfall die Schäden, die sich aus der Verschuldenshaftung und Gefährdungshaftung ergeben, zu decken (es gibt nur wenige Ausnahmen, z. B. für zulassungsfreie Anhänger).

Beachte: Ohne Haftpflichtversicherung darf das Fahrzeug nicht betrieben werden und muss bei der Zulassungsstelle abgemeldet werden!

Tipp: Personen-, Sach- und Vermögensschäden in unbegrenzter Höhe versichern! Die Mindesthöhe der Versicherung beträgt:

• Für Personenschäden 2,5 Mio. EUR
(bei der Verletzung mehrerer Personen 7,5 Mio. EUR)
• Für Sachschäden 0,5 Mio. EUR
• Für Vermögensschäden 50.000 EUR.

Bei der Schadensaufrechnung eines Unfalls kann es passieren, dass diese Versicherungssummen den Fremdschaden nicht voll decken können.
Der Versicherte müsste dann die Differenz selbst bezahlen. Bei einem sehr hohen Schaden könnte es passieren, dass der Schädiger sehr hohe Summen selbst zahlen müsste.