Haupt- und Abgasuntersuchung

Haupt- und Abgasuntersuchung

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6 Fragen rund um die Plakette

Als Halter und Fahrer eines Kraftfahrzeugs bist du für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs verantwortlich und musst es immer auf Verkehrssicherheit überprüfen. Darüber hinaus sind Hauptuntersuchungen beim TÜV, bei der DEKRA, in anerkannten Werkstätten und bei Sachverständigen-Organisationen in bestimmten Abständen vorgeschrieben.

Wann ist es Zeit für die nächste Hauptuntersuchung?

An der Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein) und an der Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen kannst du feststellen, wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist.

Was erkennt man an der Prüfplakette?

Jahr (im Innenkreis) und Monat (die Zahl senkrecht
darüber) der nächsten Hauptuntersuchung:
- Alle 2 Jahre; Neufahrzeuge erstmals nach 3 Jahren
- Jedes Jahr bei Lkw über 3,5 t zul. Gesamtmasse und Anhänger

Wer muss eine Abgasuntersuchung durchführen lassen?


• Alle Besitzer von Kfz mit Benzin- oder Zweitaktmotor mit mindestens
  o 4 Rädern
  o 400 kg zul. Gesamtmasse
  o 50 km/h Höchstgeschwindigkeit

• Alle Besitzer von Kfz mit Dieselmotor mit mindestens
  o 4 Rädern
  o 25 km/h Höchstgeschwindigkeit

Wann ist eine Abgasuntersuchung fällig?

• Bei Neufahrzeugen erstmals nach 3 Jahren, dann alle 2 Jahre (nur Pkw)
• Bei Kfz mit Benzinmotor ohne Katalysator oder Lambda-Regelung jährlich
• Bei Kfz über 3,5 t zul. Gesamtmasse jährlich.

Was erkennt man an der AU-Plakette?

Die AU-Plakette gibt das Jahr und den Monat der nächsten Abgasuntersuchung an. Wie bei der Prüfplakette gilt:

• Jahreszahl im Innenkreis
• Monat senkrecht über der Jahreszahl