Umschreibung
Du hast einen ausländischen Führerschein, den du jetzt in Deutschland anerkennen lassen möchtest? Das sind die Regeln:
Voraussetzungen:
- Gültiger nationaler oder internationaler Führerschein
- Bei nationalem Führerschein ggf. Übersetzung notwendig
Dauer der Anerkennung:
- Ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland keine Befristung
- Bei Inhabern eines EU- oder EWR-Führerscheins keine Befristung
- Bei Inhabern eines Führerscheins aus Drittstaaten auf 6 Monate befristet nach Wohnsitzbegründung
Umfang der Anerkennung:
- Wie durch den Führerschein nachgewiesen, d. h. im Umfang der erteilten ausländischen Fahrerlaubnis-Klasse(n)
- Auf Vollendung des Mindestalters nach §10 FeV kommt es nicht an
Ausschluss der Anerkennung z. B. bei
- Lernführerscheinen und nur vorläufig ausgestellten Führerscheinen
- Führerscheinen, deren Inhaber zum Zeitpunkt der Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten
- Fahrerlaubnissen, die im Inland rechtskräftig entzogen wurden
Tipp:
Frage in Zweifelsfällen bei der örtlichen Behörde nach, ehe du möglicherweise ohne gültige Fahrerlaubnis fährst!
