Umschreibung

Du hast einen ausländischen Führerschein, den du jetzt in Deutschland anerkennen lassen möchtest? Das sind die Regeln:

Voraussetzungen:

  • Gültiger nationaler oder internationaler Führerschein
  • Bei nationalem Führerschein ggf. Übersetzung notwendig

Dauer der Anerkennung:

  • Ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland keine Befristung
  • Bei Inhabern eines EU- oder EWR-Führerscheins keine Befristung
  • Bei Inhabern eines Führerscheins aus Drittstaaten auf 6 Monate befristet nach Wohnsitzbegründung

Umfang der Anerkennung:

  • Wie durch den Führerschein nachgewiesen, d. h. im Umfang der erteilten ausländischen Fahrerlaubnis-Klasse(n)
  • Auf Vollendung des Mindestalters nach §10 FeV kommt es nicht an

Ausschluss der Anerkennung z. B. bei

  • Lernführerscheinen und nur vorläufig ausgestellten Führerscheinen
  • Führerscheinen, deren Inhaber zum Zeitpunkt der Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten
  • Fahrerlaubnissen, die im Inland rechtskräftig entzogen wurden

Tipp:
Frage in Zweifelsfällen bei der örtlichen Behörde nach, ehe du möglicherweise ohne gültige Fahrerlaubnis fährst!