Verlust des Versicherungsschutzes

Wenn der Versicherte das Risiko, einen Schaden zu verursachen, willkürlich erhöht, kann der Versicherungsschutz erlöschen. Dann muss ein selbstverursachter Schaden auch selbst bezahlt werden. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn man

• ohne Fahrerlaubnis fährt
• mit einem verkehrsunsicheren Fahrzeug fährt
• alkoholbedingt fahruntüchtig ist
• mit Vorsatz handelt
• die Versicherungsprämie nicht bezahlt

Tipp: Vorsicht bei Sondertarifen!

Viele Versicherungen bieten in der Haftpflichtversicherung nach freier Gestaltung Sondertarife an und locken mit günstigen Prämien. Hier sollten jedoch die Vorteile (geringe Ersparnis bei der Prämie) gründlich gegen die möglichen Nachteile (z. B. Fahrzeug darf nur vom Halter gefahren werden etc.) abgewägt werden. Denn wer gegen die vereinbarten Bedingungen verstößt, zahlt im Schadensfall nicht nur die gesparten Prämienanteile nach, sondern muss in der Regel hohe Regressforderungen der Versicherung begleichen.