
Medikamente, Drogen und Alkohol
Du bist auf einer Party und es wird ordentlich gefeiert? Wenn du der Fahrer bist, führt nichts daran vorbei: Alkohol ist tabu, alles andere könnte schwerwiegende Folgen haben!
Für wen gilt das Alkoholverbot?
Für alle Fahrerinnen und Fahrer bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und für alle Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit (egal, wie alt sie sind).
Warum werden Fahranfänger und junge Fahrer besonders streng behandelt?
Fahren unter Alkoholeinfluss ist gefährlich. Fahren als Fahranfänger oder junger Fahrer ebenso. Da durch die Kombination dieser Faktoren das Risiko unnötig steigt, wirkt der Gesetzgeber entgegen. Seine Maßnahme: das Alkoholverbot für Fahranfänger.
Welche Konsequenzen drohen bei einem Verstoß gegen das Alkoholverbot?
Hier musst du mit einem Bußgeld von 250 Euro und zwei Punkten im Verkehrszentralregister rechnen. Außerdem verlängert sich deine Probezeit um weitere zwei Jahre. Es kann auch ein Aufbauseminar angeordnet werden.
Übrigens, auch der Restalkohol hat‘s ganz schön in sich! Dein Körper baut gerade mal knapp 0,1 Promille pro Stunde ab. Rechne also immer zurück und plane im Zweifelsfall ein bisschen mehr Zeit fürs Frühstück ein! Und beachte: Auch Kaffee, Aspirin, saure Gurken, Rollmops und Co. beschleunigen den Alkoholabbau nicht.
Drogen und Medikamente im Straßenverkehr
Bestimmte Medikamente haben ähnliche Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit wie Alkohol. Werden sie nachgewiesen, machst du dich strafbar und riskierst deinen Führerschein. Also schau auf den Beipackzettel von Medikamenten, ob sich ihre Einnahme negativ auf die Fahrtüchtigkeit auswirkt. Und dass Drogen im Straßenverkehr tabu sind, ist ohnehin klar!
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