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Bescheinigungen



Bevor du mit deinem Führerschein loslegen kannst, sind einige Formalitäten nötig. Hier erfährst du, welche…

Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Du möchtest deinen Führerschein in den Klassen A, A1, B, BE, L, M, S oder T erwerben? Dann brauchst du eine Teilnahmebescheinigung von einem Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen.
Bei Erweiterungen auf die Fahrerlaubnisklasse C, D oder eine der Unterklassen reicht diese Teilnahmebescheinigung nicht aus, sondern du musst einen Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe vorlegen.

Wann und wo solche Kurse stattfinden, kannst du bei deinem Fahrlehrer oder im Internet erfahren - beispielsweise auf den Seiten des Deutschen Roten Kreuz oder Malteser. Auf der Seite des Deutschen Roten Kreuz kannst du die wichtigsten Maßnahmen auch noch einmal nachlesen.
 

Sehtest
Den Sehtest kannst du beim Optiker, beim TÜV oder bei der DEKRA machen. Manchmal werden Sehtests auch bei Lehrgängen über lebensrettende Sofortmaßnahmen angeboten.
Der bestandene Sehtest hat eine Gültigkeit von 2 Jahren. In Zweifelsfällen kann es auch erforderlich sein, dass du ein augenfachärztliches Gutachten vorlegen musst. So ein Gutachten brauchst du übrigens auch, wenn du den Führerschein der Klasse C, D oder einer der Unterklassen machen möchtest.

Achtung: Wenn du bereits einen Führerschein besitzt und auf die Fahrerlaubnis-Klassen A1, A, B, BE, L, M, S oder T erweitern möchtest, benötigst du keinen neuen Sehtest. Voraussetzung dafür ist aber, dass die früher vorgelegte Bescheinigung oder das augenärztliche Gutachten bzw. Zeugnis nicht älter als 2 Jahre ist.



Du hast dich entschlossen, deinen Führerschein zu machen? Dann musst du zuallererst den "Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis" stellen. Kläre mit deiner Fahrschule ab, ob du deinen Antrag selbst bei der Behörde abgeben musst oder ob die Fahrschule das für dich erledigt.

Für den Antrag benötigst du:

 

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass

  • ein biometrisches Passbild von dir

  • Teilnahmebescheinigung  Erste-Hilfe-Kurs

  • Sehtest vom Optiker

  • Beim BF 17 zusätzlich: Kopie der Personalausweise und Führerscheine aller Begleitpersonen (von den Begleitpersonen unterschrieben)
     

Achtung:
Bei den Klassen C und D gibt es besondere Bestimmungen. Der Grund: Wer Lkw oder Busse steuern will, hat natürlich eine noch größere Verantwortung als ein "normaler" Autofahrer. Deshalb reicht hier beim Antrag z. B. nicht die Bescheinigung über „lebensrettende Sofortmaßnahmen“, sondern du musst an einem richtigen „Erste-Hilfe-Kurs“ teilgenommen haben.
Für die Klasse C musst du statt des Sehtests vom Optiker ein Zeugnis des Augenarztes und eine ärztliche Bescheinigung über deine geistige und körperliche Eignung mitbringen.
Bei Klasse D benötigst du statt der ärztlichen Bescheinigung sogar ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (§ 11 FeV).


Fotos: Fotolia

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