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Neue Regelung: Motorradfahren in Frankreich



In deinem nächsten Frankreich-Urlaub solltest du reflektierende Kleidung tragen. Ab 2013 droht dir sonst ein Bußgeld.



Du spielst mit dem Gedanken, nächstes Jahr mit dem Motorrad in den Urlaub nach Frankreich zu fahren? Dann solltest du unbedingt reflektierendes Material an deiner Motorrad-Kleidung tragen. Wie die Zeitschrift Motorrad berichtet, ist ab 01. Januar 2013 eine mindestens 150 Quadratzentimeter große Fläche vorgeschrieben. Die Fläche darf sich aber auf mehrere Teilbereiche (z.B. Streifen) aufteilen und muss sich zwischen Helm und Gürtellinie befinden. Diese Regelung gilt auch für Urlauber – sofern du ein Motorrad mit mehr als 125 Kubikzentimeter Hubraum fährst. Ansonsten droht dir ein Bußgeld in Höhe von ca. 70 Euro.

fahren-lernen.de wünscht dir schon jetzt einen tollen und bußgeldfreien Urlaub!

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