
Die Zulassung
Du bist stolzer Besitzer deines eigenen Autos? Herzlichen Glückwunsch! Bevor du nun die Straßen eroberst, musst du einige rechtliche Rahmenbedingungen beachten.

Alle Fahrzeuge und ihre Anhänger müssen für eine Benutzung im Straßenverkehr zugelassen sein. Das schreibt das Gesetz vor. Ausnahmen, z. B. Anhänger in der Landwirtschaft, erfährst du bei der Zulassungsbehörde deiner Stadt!
Was brauchst du für die Zulassung?
Du kannst dein neues Auto nur zulassen, wenn du eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast und eine Betriebserlaubnis für dein Auto besteht. Für die An- oder Ummeldung deines neuen Autos bei der Zulassungsstelle brauchst du:
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eine Versicherungsbestätigung (elektronisch oder in Papierform) als Nachweis für die Haftpflichtversicherung.
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die Zulassungsbescheinigung Teil II (Nachfolger des bisherigen Fahrzeugbriefs)
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bei der Ummeldung eines Gebrauchtwagens auch die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. den "alten" Fahrzeugschein)
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einen Prüfbericht der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung
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eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
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einen Personalausweis.

Was musst du beachten, wenn du umziehst?
Wenn du das Fahrzeug vorübergehend (länger als drei Monate) oder dauerhaft in einen anderen Zulassungsbezirk verlegst, musst du das der bisherigen Zulassungsstelle mitteilen. Ein neues Kennzeichen musst du dann beantragen, wenn du endgültig den Zulassungsbezirk wechselst.
Bei einem Umzug im selben Zulassungsbezirk muss die neue Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden.
Was musst du beim Verkauf deines Autos tun?
Du willst dein Fahrzeug verkaufen? Dann lass dir vor der Probefahrt unbedingt den Führerschein des Interessenten zeigen! Kommt der Kaufvertrag zustande, musst du dem Käufer die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II oder Betriebserlaubnis) aushändigen. Am besten lässt du dir den Erhalt der Papiere vom Käufer schriftlich bestätigen. Teile danach umgehend der Zulassungsbehörde Name und Anschrift des Käufers mit.
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