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Wahl der Versicherung



Du hast Probleme, bei den vielen Versicherungsarten den Durchblick zu behalten? Du weißt nicht, welche Versicherungen du abschließen musst und welche freiwillig sind? Dann bist du hier genau richtig!
 





1.
Haftpflicht / Verschuldenshaftung
2.
Haftpficht / Gefährdungshaftung
3.  Haftpflichtversicherung
4. Verlust des Versicherungsschutzes
5.
Teilkasko oder Vollkasko?
6.  Weitere Versicherungen
7. Tarife
8. Kündigung


1. Haftpflicht / Verschuldenshaftung
Als Fahrzeughalter oder -führer musst du für alle Schäden und in voller Höhe haften, die du anderen vorsätzlich oder fahrlässig zufügst. Dabei hast du laut Gesetz immer dann fahrlässig gehandelt, wenn du die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hast. In diesen Fällen spricht man von Verschuldenshaftung.
Weil diese Schäden speziell im Straßenverkehr große Summen nach sich ziehen können, musst du eine Haftpflichtversicherung abschließen. Die Schäden, die dabei entstehen, werden unterschieden in Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden.

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2. Haftpflicht / Gefährdungshaftung
Viele Unfälle im Straßenverkehr sind nicht auf Verschulden des Fahrers zurückzuführen, z. B., wenn sich eine Radkappe löst und ein anderes Fahrzeug beschädigt. Verletzte und Geschädigte haben dennoch Anspruch auf Entschädigung. In diesem Fall spricht man von Gefährdungshaftung. Auf ein Verschulden kommt es nicht an, der Fahrzeughalter haftet aus der reinen Betriebsgefahr des Fahrzeugs. 

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3. Haftpflichtversicherung
Für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger musst du eine Haftpflichtversicherung abschließen, die die Schäden deckt, die sich aus der Verschuldens- und Gefährdungshaftung ergeben. Es gibt nur wenige Ausnahmen, z. B. für zulassungsfreie Anhänger.

Ohne Haftpflichtversicherung darfst du mit dem Fahrzeug nicht mehr fahren und musst es bei der Zulassungsstelle abmelden!
Tipp: Versichere Personen-, Sach- und Vermögensschäden in unbegrenzter Höhe! Die Mindesthöhe der Versicherung beträgt: 

  • für Personenschäden 7,5 Mio. Euro.

  • für Sachschäden 1 Mio. Euro.

  • für Vermögensschäden 50.000 Euro.


Bei der Schadensaufrechnung eines Unfalls kann es passieren, dass diese Versicherungssummen den Fremdschaden nicht voll decken. Der Versicherte müsste dann die Differenz selbst bezahlen. Bei einem sehr hohen Schaden könnte es passieren, dass der Schädiger sehr hohe Summen selbst zahlen müsste.

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4. Verlust des Versicherungsschutzes

 

Wenn du das Risiko, einen Schaden zu verursachen, willkürlich erhöhst, kann dein Versicherungsschutz erlöschen. Dann musst du den Schaden selbst bezahlen. Das passiert, wenn du

  • ohne Fahrerlaubnis fährst.

  • mit einem verkehrsunsicheren Fahrzeug fährst.

  • alkoholbedingt fahruntüchtig bist.

  • mit Vorsatz handelst.

  • die Versicherungsprämie nicht bezahlst.

Viele Versicherungen bieten in der Haftpflichtversicherung Sondertarife an und locken mit günstigen Prämien. Hier solltest du jedoch die Vorteile (geringe Ersparnis bei der Prämie) gründlich gegen die möglichen Nachteile (z. B. Fahrzeug darf nur vom Halter gefahren werden etc.) abwägen. Denn wenn du gegen die vereinbarten Bedingungen verstößt, zahlst du im Schadensfall nicht nur die gesparten Prämienanteile nach, sondern musst in der Regel hohe Regressforderungen der Versicherung begleichen.

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Teilkasko-Versicherung

Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Brand, Schmorschäden, Entwendung, Sturm, Hagel und Blitz entstehen, werden durch die Teilkasko-Versicherung beglichen. Bruchschäden an der Verglasung und Schäden, die durch Zusammenstoß mit Rot-, Schwarz- oder Schalenwild entstehen, sind ebenfalls mitversichert.
 

Vollkasko-Versicherung
Die Vollkasko-Versicherung schließt die Teilkasko-Versicherung mit ein. Sie gewährt dir zusätzlich Ersatz für Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Unfall oder betriebsfremde Personen verursacht werden (mit oder ohne Selbstbeteiligung). Aufgrund der z. T. erheblich höheren Prämien im Vergleich zur Haftpflicht- oder Teilkasko-Versicherung empfiehlt sich eine Vollkasko-Versicherung hauptsächlich bei neuwertigen oder besonders wertvollen Fahrzeugen.

Tipp: Selbstbeteiligung
Für beide Versicherungen gilt, dass die Prämie bei Selbstbeteiligung günstiger ist

 

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6. Weitere Versicherungen

Neben der obligatorischen Haftpflichtversicherung werden noch eine Reihe weiterer freiwilliger Versicherungen angeboten:

Rechtsschutz-Versicherung
Bei der Rechtsschutzversicherung übernehmen die Versicherungsgesellschaften die Kosten der Rechtsberatung und der Prozesskosten.

Insassen-Unfall-Versicherung
Sie ist eine reine Personenversicherung, die sich auf Gesundheitsschäden erstreckt, die dem Fahrer oder den Mitfahrern zustoßen könnten.

Gepäckversicherung 
Auch das im Fahrzeug mitgeführte Gepäck kann gegen Beschädigung und Diebstahl speziell versichert werden.
 

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 7. Tarife

Die Tarife für die Versicherung werden individuell festgelegt. Alle Fahrzeuge sind Typklassen zugeordnet, die jedes Jahr überarbeitet werden. Diese Typklassen sind bei allen Versicherungen gleich. Hinzu kommt aber noch die Regionalklasse, die bei den einzelnen Versicherungsanbietern unterschiedlich ausfällt. Deswegen solltest du dich für das entsprechende Fahrzeug bei mehreren Gesellschaften erkundigen, um das günstigste Angebot einzuholen.

Bei den Zusatzversicherungen (Teilkasko und Vollkasko) wird unterschieden, ob sie mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden.

  • Ohne Selbstbeteiligung: Versicherungsprämie teurer, da die Versicherung den kompletten Schaden übernehmen muss.

  • Mit Selbstbeteiligung: Versicherungsprämie günstiger, da nur Schäden übernommen werden, die über der vereinbarten Summe der Selbstbeteiligung liegen.

Gerade als Fahranfänger solltest du dich genau nach den Prämien erkundigen. Der Grund: Die Prämie für Neueinsteiger kann bei bis zu 250% liegen!
Eine andere Möglichkeit, wie du deine Versicherungsprämie niedrig halten kannst, ist das Fahrzeug als Zweitwagen beispielsweise auf den Namen deines Vaters zuzulassen. Die Versicherungsprämie liegt dann bei ca. 125%.

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8. Kündigung

Bei der Kündigung sind Vertragsvereinbarungen zu beachten, wie:

  • "Zum Quartalsende"

  • "Nach Verkauf des Fahrzeuges"

  • "Bei Fahrzeug-Wechsel"

  • "Nach Schadensfall" (Vorsicht: in vielen Fällen muss man trotzdem noch bis zum Quartalsende den Beitrag bezahlen!)

Fotos: (von oben) Shutterstock, Photos.com, Fotolia (Rest)

 

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