Zur StartseiteZur StartseiteZur Startseite

print

Hauptuntersuchung



Als Fahrzeughalter und auch als Fahrer bist du verantwortlich für die Verkehrssicherheit deines Autos. Dein Auto muss regelmäßig zur Hauptuntersuchung, wo es auf Herz und Nieren geprüft wird.



Wann ist es Zeit für die nächste Hauptuntersuchung?

An der Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und an der Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen kannst du feststellen, wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. Der Innenkreis gibt das Jahr, der senkrechte Zahl darüber den Monat der nächsten Hauptuntersuchung an. Die schwarze Markierung ist lediglich eine Ablesehilfe.
Bei Neuwagen musst du das erste Mal nach drei Jahren zur Hauptuntersuchung. Das gilt auch für Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht (zG) oder ohne eigene Bremse und Wohnmobile bis 3,5 t zG.

Alle 2 Jahre zur HU müssen:

  • Pkw

  • Krafträder

  • Lkw und Zugmaschinen bis 3,5 t zG oder 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH)

  • Anhänger bis 3,5 t zG

  • Wohnmobile bis 3,5 t zG

  • Wohnmobile über 3,5 t zG und bis 7,5 t zG in den ersten 6 Jahren
     

Eine jährliche Hauptuntersuchung ist bei

  • Lkw über 3,5 t zG

  • Anhänger über 3,5 t zG

  • Wohnmobile über 3,5 t zG

vorgeschrieben.

Achtung!
Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) in die HU integriert. Die Fälligkeiten und Untersuchungsintervalle entsprechen denen der Hauptuntersuchung.

 
Fotos: Fotolia, TÜV Süd (Mitte)

Suche

Hilfe von deinem SUPPORT-TEAM!