Nahaufnahme Führerschein mit Abbildung der Führerscheinklassen
© A_Bruno / stock.adobe.com

Die Führerscheinklassen

Du fragst dich, welchen Führerschein du für welches Fahrzeug brauchst? Dann bist du hier genau richtig!
Hier erhältst du einen Überblick über alle Führerscheinklassen und die notwendigen Voraussetzungen.

Klasse B – Autoführerschein

Mit der Führerscheinklasse B ist der normale Autoführerschein gemeint. Mit diesem kannst du Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen fahren – Ausgenommen sind Fahrzeuge der Klasse A1, A2 und A (also größere Krafträder). Um den Führerschein zu bekommen, musst du eine Theorieprüfung ablegen und deine fehlerfreie Fahrweise in einer praktischen Prüfung beweisen. Alleine Auto fahren darfst du regulär ab 18.

Klasse B96 – Kleiner Anhängerführerschein (bis zu 4,25 Tonnen)

Den Führerschein der Klasse B96 brauchst du, wenn du Gespanne/ Anhänger mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse fahren möchtest – Zum Beispiel ein Auto mit Wohnwagen. Das Gesamtgewicht darf mit diesem Führerschein maximal 4,25 Tonnen betragen. Eine theoretische oder praktische Prüfung ist nicht notwendig. Es reicht die Teilnahme an einem B96-Kurs in deiner Fahrschule, bei dem du Theorie- und Praxisstunden absolvierst.

Klasse BE – Anhängerführerschein (bis 7 Tonnen)

Mit dem BE Führerschein, also dem sogenannten Anhängerführerschein, darfst du ein PKW-Anhänger-Gespann bis zu 7 Tonnen Gesamtgewicht fahren. Wichtig ist, dass der Anhänger dabei nicht mehr als 3,5 Tonnen wiegt.

Klasse B78 – Der Automatikführerschein

Mit dem Automatikführerschein bist du, wie bei Klasse B, berechtigt, Fahrzeuge mit Automatikschaltung mit einem Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen zu fahren. Ausgenommen sind Fahrzeuge der Klasse A1, A2 und A. Herkömmliche Schaltwagen darfst du mit dem Führerschein der Klasse B78 nicht fahren. Um den Automatikführerschein zu bekommen, musst du eine Theorieprüfung ablegen und deine fehlerfreie Fahrweise in einer praktischen Prüfung beweisen. 

Ab 17 schon mobil sein?

Du kannst bereits mit 16,5 Jahren mit der Fahrschule starten, sodass du mit 17 deinen Führerschein hast und von der Klasse BF17 profitieren kannst. Begleitetes Fahren heißt, du darfst mit eingetragenen Begleitpersonen gemeinsame Fahrten durchführen und dir bei Bedarf Tipps geben lassen. So wirst du sicherer und kannst mit 18 deine ersten Autofahrten alleine mit mehr Gelassenheit und Routine angehen.

Du willst einen Automatikführerschein machen und trotzdem Schaltwagen fahren?

Mit dem Automatikführerschein darfst du nur Automatikautos fahren. Um auch Schaltwagen fahren zu dürfen, also den Vermerk „B197“ auf deinem Führerschein zu haben, kannst du bei deiner Fahrschule vor der praktischen Führerscheinprüfung eine Bescheinigung über das Schaltwagen-Fahren bekommen. Diese musst du bei deiner Prüfung im Automatikauto mitbringen, sodass die Schlüsselzahl B197 auf deinem Führerschein steht.

Mofa

Beim Mofa-Führerschein handelt es sich genau genommen gar nicht um einen Führerschein, sondern um eine Prüfbescheinigung. Die Bescheinigung gibt dir die Erlaubnis für das Fahren von Mofas mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und mit einem Hubraum von maximal 50 cm³. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.

Klasse AM – Rollerführerschein

Der klassische Rollerführerschein erlaubt das Fahren mit einem Roller mit maximal 45 km/h. Das Rollerfahren ist ab dem Alter von 15 erlaubt. Die Theorieprüfung darfst du 3 Monate und die Praxisprüfung 1 Monat vor deinem 15. Geburtstag absolvieren.

Klasse A1 – Kleiner Motorradführerschein

Mit dem kleinen Motorrad-Führerschein machst du den Einstieg in die Welt der Motorräder. Den Führerschein der Klasse A1 darfst du bereits mit 16 Jahren machen und mit ihm darfst du Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ fahren. Beim A1-Führerschein bekommst du automatisch auch den AM-Führerschein, also den Rollerführerschein. 

Klasse A2 – Der Aufbau Führerschein

Der Führerschein der Klasse A2 baut auf dem A1-Führerschein auf und ist damit der mittlere der drei Motorradführerscheine. Mit dem stufenweisen Aufbau möchte man jungen Menschen die Möglichkeit geben, so früh wie möglich den großen Motorradführerschein mit mehr als 35 KW zu besitzen. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

Klasse A – Großer Motorradführerschein

Mit dem Führerschein der Klasse A darfst du alle Motorräder ohne Leistungsbeschränkung fahren. Es gibt zwei Möglichkeiten, ihn zu absolvieren:

1. Du bist nicht im Besitz der Klasse A2.
Dann kannst du direkt in die Klasse A einsteigen, musst aber mindestens 24 Jahre alt sein. 

2. Du bist mindestens 2 Jahre im Besitz der Klasse A2.
Dann beträgt das Mindestalter 20 Jahre, da du bereits Erfahrungen sammeln konntest.

Ohne Prüfung Motorrad fahren?

Das geht, wenn du bereits den Führerschein der Klasse B besitzt. Mit der Schlüsselzahl 196 darfst du Krafträder bis maximal 125 cm³ fahren, wenn du mindestens 25 Jahre bist und den Autoführerschein über 5 Jahre besitzt. Du musst lediglich an einer Schulung in der Fahrschule teilnehmen. Achtung: Diese Regelung gilt nur in Deutschland.

Klasse C1 – Kleiner LKW-Führerschein

Mit dem Führerschein der Klasse C1 darfst du die leichteren Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen und bis maximal 7,5 Tonnen fahren. Die Klasse C1 berechtigt dich außerdem zum Ziehen eines Anhängers bis 750 kg. Der Besitz eines Führerscheins der Klasse B ist eine zwingende Voraussetzung für die Absolvierung eines LKW-Führerscheins.

Klasse C1E – Kleiner LKW-Anhängerführerschein

Mit dem Führerschein der Klasse C1E darfst du Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg Gesamtgewicht fahren. Das Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeugs sein. Um diesen Führerschein absolvieren zu können, benötigst du einen Führerschein der Klasse C1. Du brauchst keine Theorieprüfung ablegen, musst allerdings dein Können in einer praktischen Prüfung beweisen.

Klasse C – Großer LKW-Führerschein

Mit dem Führerschein der Klasse C darfst du die schweren Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen fahren, wobei das Gewicht des Anhängers 750 kg nicht überschreiten darf. Um den großen LKW-Führerschein machen zu dürfen, brauchst du den Autoführerschein der Klasse B. Für das Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse C musst du mindestens 21 Jahre alt sein, wobei Ausnahmen möglich sind.

Klasse CE – Großer LKW-Anhängerführerschein

Mit dem Führerschein der Klasse CE gibt es hinsichtlich des zulässigen Gesamtgewichts der Kombination des Zugfahrzeugs und des Anhängers keine Begrenzung mehr. Das heißt, als LKW-Fahrer*in darfst du auch Anhänger über 750 kg ziehen. Für das Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse CE musst du mindestens 21 Jahre alt sein, wobei Ausnahmen möglich sind.

Klasse D1 – Kleiner Busführerschein

Mit ihm darfst du Busse mit nicht mehr als 16 Fahrgästen und einem maximal 750 kg schweren Anhänger steuern. Voraussetzung hierfür ist neben dem Pkw-Führerschein (Klasse B) ein spezieller Nachweis über die körperliche Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre, bzw. 18 Jahre bei Personen während oder nach einer „spezifischen“ Berufsausbildung. 

Klasse D1E – Kleiner Bus-Anhängerführerschein

Mit dem Führerschein der Klasse D1E darfst du Busse mit nicht mehr als 16 Fahrgästen steuern und einen Anhänger ziehen. Der Anhänger darf ein Gewicht von über 750 kg haben. Voraussetzung hierfür ist neben dem D1 Führerschein ein spezieller Nachweis über die körperliche Eignung und der Belastungsfähigkeit.

Klasse D – Großer Busführerschein

Der Führerschein der Klasse D ist der Umstieg zum großen Busführerschein. Mit ihm darfst du mehr als 8 Fahrgäste befördern. Ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von 750 kg darf auch gezogen werden. Die Voraussetzung ist der Besitz des Autoführerscheins. Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.

Klasse DE – Großer Bus-Anhängerführerschein

Mit dem Führerschein der Klasse DE darfst du mehr als 8 Fahrgäste befördern und einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg ziehen. Voraussetzung hierfür ist neben den Klassen B und D ein spezieller Nachweis über die körperliche Eignung und die Belastungsfähigkeit. Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation. 

Klasse L – Kleiner Traktorführerschein

Bei dem Führerschein der Klasse L handelt es sich um den „kleinen'' Traktorführerschein. Mit ihm darfst du bereits mit 16 Jahren land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten durchführen. Du darfst mit dem Traktor allerdings nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h fahren. Mit Anhänger sind es maximal 25 km/h. Um den Führerschein zu absolvieren, musst du nur eine Theorieprüfung ablegen.

Klasse T – Großer Traktorführerschein

Der große Traktorführerschein erlaubt dir das Fahren von großen landwirtschaftlichen Maschinen. Für den T-Führerschein musst du eine erfolgreiche Theorie- und Praxisprüfung ablegen. Ab 16 Jahren darfst du mit dem Traktor 40 km/h und ab 18 Jahren bis zu 60 km/h fahren.

Startseite der Webseite fahrschule-123.de
© digital advisors GmbH

Finde deine Fahrschule

Über die deutschlandweite Fahrschul-Suche findest du schnell und einfach die Fahrschule in deiner Nähe, die am besten zu dir passt.